I. Geltungsbereich
Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen dem Käufer und uns geschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Käufers, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
In den Verträgen sind alle Vereinbarungen, die zwischen dem Käufer und uns zur Ausführung der Kaufverträge getroffen wurden, schriftlich niedergelegt.
II. Angebot und Vertragsschluss
Eine Bestellung des Käufers kann innerhalb von zwei Wochen durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestellten Produkte innerhalb der gleichen Frist angenommen werden. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben.
An allen Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen sowie anderen Unterlagen behalten wir uns unsere Eigentums-, Urheber- sowie sonstige Schutzrechte vor. Der Käufer darf diese nur mit unserer schriftlichen Einwilligung an Dritte weitergeben.
Zeichnungen, die dem Kunden zur Freigabe gesendet werden, müssen per Freigabe mit einem Vermerk auf der Zeichnung zurückgesendet werden. Ändern sich in dieser Zeit die Herstellungskosten, gehen die gestiegenen Kosten zu Lasten des Kunden. Bei einer Stornierung der Bestellung seitens des Kunden werden bereits entstandene Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt (z.B. pro Zeichnung 500 €, Einkauf des Rohmaterials und Werkzeuge etc.).
III. Zahlungsbedingungen
Unsere Preise gelten ab Werk ohne Verpackung. In unseren Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht eingeschlossen; diese wird in der gesetzlichen Höhe am Tage der Rechnungsstellung gesondert ausgewiesen. Ein Skontoabzug ist nur bei besonderer schriftlicher Vereinbarung zulässig.
Der Kaufpreis ist netto (ohne Abzug) sofort mit Eingang der Rechnung zur Zahlung fällig, soweit sich aus der Auftragsbestätigung kein anderes Zahlungsziel ergibt. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen.
Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
IV. Liefer- und Leistungszeit
Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Die Lieferzeit beginnt erst, wenn die technischen Fragen abgeklärt sind und der Käufer alle ihm obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig erfüllt hat.
Handelt es sich um ein Fixgeschäft im Sinne von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Ansonsten kann der Käufer im Falle eines Lieferverzugs für jede vollendete Woche des Verzugs eine pauschalierte Entschädigung in Höhe von 1 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 5 % des Lieferwertes, geltend machen.
Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens und etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen.
V. Gefahrübergang – Versand / Verpackung
Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Käufers. Wir werden uns bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Käufers zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten – auch bei vereinbarter Frachtfreilieferung – gehen zu Lasten des Käufers.
Wir nehmen Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nicht zurück; ausgenommen sind Paletten und Eurogitterboxen. Der Käufer hat für die Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagern wir die Waren auf Kosten und Gefahr des Käufers. Auf Wunsch und Kosten des Käufers werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung absichern.
VI. Gewährleistung / Haftung
Mängelansprüche des Käufers bestehen nur, wenn der Käufer seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Soweit ein Mangel der Ware vorliegt, sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet; der Käufer hat uns eine angemessene Frist hierzu zu gewähren. Die Gewährleistungsansprüche des Käufers verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware, es sei denn, wir haben den Mangel arglistig verschwiegen.
Wir haften uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Wir haften auch für Schäden durch einfache Fahrlässigkeit, soweit diese Kardinalpflichten betrifft, jedoch nur in Höhe des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
VII. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Im Falle des vertragswidrigen Verhaltens des Käufers, z.B. Zahlungsverzug, haben wir nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Der Käufer hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und auf seine Kosten ausreichend zu versichern.
Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß im Geschäftsverkehr zu veräußern und/oder zu verwenden, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.
VIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtliche sich zwischen uns und dem Käufer ergebenden Streitigkeiten ist unser Firmensitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Wohn- und/oder Geschäftssitz zu verklagen.
Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).